Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Eine enge Verbindung.

Arbeit gegen Lohn, das sind gemäss rechtlicher Definition die beiden Hauptflichten in einem Arbeitsverhältnis.

Aus rechtlicher Perspektive lediglich als Nebenpflichten eingestuft, stehen der Schutz- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber. Pflichten, die Ausdruck einer engen persönlichen Verbindung sind, und denen die Beteiligten mindestens soviel Gewicht beimessen wie ihren Hauptpflichten.

Von den Treuepflichten des Arbeitnehmers handelt der Artikel von Frank Emmel.

NZZ Online, 24. März 2014