C’est le ton qui fait la musique
Keine Missbräuchlichkeit einer Kündigung bei Verletzung interner Kommunikationsregeln.
Im Urteil vom 19. Januar 2016 hatte das Bundesgericht über die Missbräulichkeit der Kündigung eines Legal Counsels der SBB zu befinden.
Seine Arbeitsleistungen waren unbestritten nicht zu beanstanden. Vorgeworfen wurde ihm jedoch die Missachtung von internen Kommunikationsregeln. Ausdrücke wie “Kultur der Zensur”, “Prawda” und “Propaganda” stufte das Bundesgericht als diffamierend und nicht als bloss pointiert ein.
Die Missbräuchlichkeit der Kündigung wurde verneint. Die Art der Kommunikation des Mitarbeiters habe die betriebsinternen Richtlinien verletzt. Als Mitglied des Fachkaders treffe ihn zudem eine erhöhte Treuepflicht.